Mädchen- und Mutter/Vater-Kind-Einrichtung

Pädagogische Zielsetzung

Der Schwerpunkt der Betreuung liegt in der individualpädagogischen Begleitung und Förderung der Mädchen, Mütter und Väter und deren Kind / Kinder. Hauptziel der Betreuung ist, die Bewohner/innen in ihrem Verselbstständigungsprozess zu unterstützen und sie auf ein eigenständiges Leben mit ihrem Kind in einer eigenen Wohnung vorzubereiten.

StrandMutterKind

Partizipation

Mitbestimmung, Mitgestaltung und die Möglichkeit Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, ist ein Grundverständnis unserer Arbeit. Die Möglichkeiten hierzu sind vielfältig. Partizipation verstehen wir jedoch auch als kontinuierlichen Lernprozess. Wir fordern und fördern eine gelebte Alltagsdemokratie für alle in unserer Einrichtung lebenden, arbeitenden und mitwirkenden Menschen. Wöchentliche Gruppenabende bieten Raum für Anregungen, Vorschläge und Beschwerden. Partizipation findet ihren Ausdruck in der Teilhabe, der Mitbestimmung und der Mitgestaltung der Betreuten an den Entscheidungsprozessen. Wir beziehen hier die Mütter/Väter und die Kinder soweit wie möglich in den Alltag und die Planungen ein, um Mitwirkungsbereitschaft und Zielkongruenz zu stärken.

Unsere Ziele sind

  • Klärung & Förderung der Mutter-Kind-Beziehung im Hinblick auf ein Zusammenleben
  • Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive
  • Aufbau und Erhaltung von Beziehungen
  • Entwicklung einer Lebensperspektive für Mütter / Väter, die sich gegen ein Zusammenleben mit ihrem Kind entscheiden
  • Unterstützung und Begleitung in jeglichen Lebenssituationen

Die jeweilige Art und Umfang der Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall vor Beginn der Maßnahme in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und den Mädchen, Müttern und Vätern festgelegt. Die vereinbarten Ziele werden im Hilfeverlauf konsequent und regelmäßig auf die Angemessenheit hin überprüft. Grundsätzlich ist die Hilfe auf den Entwicklungsstand und die Fähigkeiten der Eltern, Mädchen, Mütter und Väter abgestimmt.

Unsere Mitarbeiterinnen verstehen sich als Anwälte des Kindes und vertreten weitestgehend dessen Interesse. Das allem übergeordnete Ziel ist die Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung.

Unsere aktuelle Konzeption, so wie die aktuelle Entgeltvereinbarung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg können auf Anfrage angefordert werden.

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